Waterplan Systems Angebot

Gutachten und Beratungsdienste

Ein Gutachten besteht im Regelfall aus der Bestandsaufnahme und einer genauen Definition des Gutachtengegenstandes. Danach folgt eine Stellungnahme welche auf den Grund der Begutachtung Bezug nimmt. Die Stellungnahmen werden mit externen Erkenntnissen untermauert, bzw. es werden für Teilgebiete Spezialisten herangezogen. Momentan habe ich beantragt die Gutachtertätigkeit eintragen zu lassen, um bei Gericht zugelassen zu werden. (Vorraussichtlicher Termin April 2010)

Beispiele:

Eine Fruchtsaftfabrik benötigt eine Handlungsanleitung für die betriebseigene Kläranlage, wie bei zukünftigen Havariefällen vorgegangen werden muß. Ziel ist dabei die Einhaltung der Ablaufwerte, trotz unterschiedlicher Abwasser-zusammensetzung. Eine Kommune als Kläranlagenbetreiber für eine kleinen Ortsteil hat Einleitewerte freiwillig niedriger erklärt um Abwasserabgabe zu sparen. Die Anlage erreicht aber diese Werte nicht. Es werden ein Maßnahmenkatalog erstellt für eine Umrüstung, sowie die Kosten gemäß LAWA gegenübergestellt. Eine Feinkostfabrik plant die Erweiterung/Ertüchtigung der bestehenden biologischen Kläranlage. Es wird eine Verfahrensgegenüberstellung sowie Vorschläge und ein Konzept für die Ausführung erstellt. (Vorplanung)